Was ist die Einlagensicherung wirklich wert?
  Ist der Einlagensicherungsfond der Banken nur eine Täuschung?
  Glauben
  Sie
  auch,
  dass
  Sie
  im
  Falle
  einer
  Pleite
  Ihrer
  Bank
  durch
  den
  Einlagensicherungsfonds
  abgesichert
  sind?
  Dann 
  unterliegen Sie einer Täuschung! 
  Einlagensicherungsfonds
  ist
  ein
  kompliziertes
  Wort
  und
  suggeriert,
  dass
  das
  angesparte
  Geld
  der
  Bankkunden
  abgesichert
  sei.
  Doch
  das 
  ist
  ein
  Irrtum.
  Die
  Richter
  des
  Landgerichts
  Berlin
  bestätigten
  schon
  im
  Dezember
  2010,
  dass
  laut
  der
  Satzung
  des
  Bundesverbandes 
  deutscher Banken die Kunden im Falle eines Falles 
  keinen
   Anspruch auf Entschädigung aus dem Einlagensicherungsfonds haben.
  Die Täuschung funktioniert so:
  Die
  Banken
  verweisen
  in
  ihren
  Allgemeinen
  Geschäftsbedingungen
  auf
  den
  Einlagensicherungsfonds.
  Die
  Deutsche
  Bank
  formuliert
  es 
  beispielsweise so:
  „Wegen
  weiterer
  Einzelheiten
  des
  Sicherungsumfangs
  wird
  auf
  §
  6
  des
  Statuts
  des
  Einlagensicherungsfonds
  verwiesen,
  das
  auf
  Verlangen 
  zur Verfügung gestellt wird.“
  Dort finden Sie unter Punkt 19 den entscheidenden Satz:
  „Ein Rechtsanspruch auf ein Eingreifen oder auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds besteht nicht.“
  Das
  bedeutet,
  dass
  Sie
  auf
  Entschädigung
  hoffen
  können,
  der
  viel
  gelobte
  Einlagensicherungsfonds
  tatsächlich
  jedoch
  keine 
  Sicherheit gibt!
  Lesen Sie selbst:
 
  
 
  Einlagensicherungsfond
 
 
  