Was ist die Einlagensicherung wirklich wert?
Ist der Einlagensicherungsfond der Banken nur eine Täuschung?
Glauben
Sie
auch,
dass
Sie
im
Falle
einer
Pleite
Ihrer
Bank
durch
den
Einlagensicherungsfonds
abgesichert
sind?
Dann
unterliegen Sie einer Täuschung!
Einlagensicherungsfonds
ist
ein
kompliziertes
Wort
und
suggeriert,
dass
das
angesparte
Geld
der
Bankkunden
abgesichert
sei.
Doch
das
ist
ein
Irrtum.
Die
Richter
des
Landgerichts
Berlin
bestätigten
schon
im
Dezember
2010,
dass
laut
der
Satzung
des
Bundesverbandes
deutscher Banken die Kunden im Falle eines Falles
keinen
Anspruch auf Entschädigung aus dem Einlagensicherungsfonds haben.
Die Täuschung funktioniert so:
Die
Banken
verweisen
in
ihren
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
auf
den
Einlagensicherungsfonds.
Die
Deutsche
Bank
formuliert
es
beispielsweise so:
„Wegen
weiterer
Einzelheiten
des
Sicherungsumfangs
wird
auf
§
6
des
Statuts
des
Einlagensicherungsfonds
verwiesen,
das
auf
Verlangen
zur Verfügung gestellt wird.“
Dort finden Sie unter Punkt 19 den entscheidenden Satz:
„Ein Rechtsanspruch auf ein Eingreifen oder auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds besteht nicht.“
Das
bedeutet,
dass
Sie
auf
Entschädigung
hoffen
können,
der
viel
gelobte
Einlagensicherungsfonds
tatsächlich
jedoch
keine
Sicherheit gibt!
Lesen Sie selbst:
Einlagensicherungsfond